- Peter-Altmeier-Allee
“… sie sich nur an den blauen Bart des Königs hätte gewöhnen können.” (Brüder Grimm)
Plakate sind in Wahlkampfzeiten von je her als niederschwelliges Angebot zu einer besonderen Form der politischen Partizipation verstanden und genutzt worden. Gemeint ist die Verfremdung und Umgestaltung durch Anhänger der Gegenseite.
Nun fällt das Be- und Übermalen solcher Werbeträger natürlich zunächst unter den Tatbestand der Sachbeschädigung. Aber wer in seiner Wahlkampfkommunikation auf das Äußere des politischen Gegners Bezug nimmt und solchermaßen auf die landesväterlichen Stoppeln anspielt, riskiert natürlich den optischen Gegenschlag mit einem hirsutistischen Schnauzer.